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Besonderheit Pflichtfeld: |
Die Angabe von Verfahren und Teilnahme sind bei Vorkasse ohne Erstattung optional, es sei denn es wird beleglos eingeliefert. Dann sind diese Felder eine Pflichangabe.
Zur besseren Handhabung bei Abweichungen im Zuge der Entgeltsicherung ist die Angabe dieser Felder aber nützlich und insofern immer wünschenswert.
Das Feld muss immer angegeben werden, wenn ein Kontrakt angegeben wird. Dies gilt ausnahmslos für alle Verfahren, da ein Kunde in jedem Verfahren mehrere Kontrakte haben kann, die durch die Angabe der Teilnahme eindeutig identifiziert werden müssen. |